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Dark Zurich – Zürichs dunkle Seite

Heute gehört Zürich zu den sichersten und wohlhabendsten Städten der Welt. Die Altstadt mit ihren Kirchen, Zunfthäusern, verwinkelten Gassen und der Limmat vermittelt auf den ersten Blick ein beinahe idyllisches Bild.


Doch dieselben Strassen und Plätze erzählen auch eine andere Geschichte.

Menschen wurden eingesperrt und gefoltert. Angebliche Hexen mussten unter Schmerzen gestehen, sich mit dem Teufel eingelassen zu haben. Religiöse Abweichler wurden verfolgt. Täufer bezahlten ihren Glauben mit Gefängnis, Verbannung oder dem Leben. Und selbst einer der mächtigsten Bürgermeister Zürichs endete nach Folter auf dem Schafott.


Viele Schauplätze dieser Ereignisse liegen mitten im heutigen Zürich.


Dark Zurich führt in diese andere Geschichte der Stadt – nicht zu erfundenen Geistern und Gruselgeschichten, sondern zu tatsächlichen historischen Ereignissen.


Der Wellenberg – Zürichs Gefängnis mitten in der Limmat

Wer heute bei der Schifflände an der Limmat steht, sieht Ausflugsschiffe, Restaurants, die Wasserkirche und die Türme der Zürcher Altstadt.

Jahrhundertelang bot sich hier ein völlig anderes Bild.

Zwischen der heutigen Münsterbrücke und der Quaibrücke stand auf der Höhe des Schiffländeplatzes mitten im Fluss ein massiver Turm:

der Wellenberg.

Der Wellenberg auf einem Stich von Johann Balthasar Bullinger, 1770
Der Wellenberg auf einem Stich von Johann Balthasar Bullinger, 1770

Wann der Turm genau erbaut wurde, ist nicht bekannt. Vermutlich gehörte er zur mittelalterlichen Befestigung des oberen Limmatraums. Sicher ist hingegen seine spätere Funktion: Der Wellenberg wurde zu einem der wichtigsten Gefängnisse Zürichs.

Seine Lage war geradezu ideal.


Der Turm war vollständig von Wasser umgeben und nur mit einem Boot erreichbar. Eine Flucht war entsprechend schwierig.


Bis 1834 wurde der Wellenberg als Gefängnis genutzt. 1837 wurde er abgetragen.

Heute erinnert an seiner ehemaligen Stelle kaum noch etwas daran, dass hier jahrhundertelang Menschen gefangen gehalten wurden. [1]


Gefängnis, Verhör und Folter

Der Wellenberg war mehr als ein gewöhnliches Gefängnis.

Bei schweren Strafverfahren wurden hier Untersuchungen durchgeführt und Gefangene verhört.


Aus den Beständen des Staatsarchivs Zürich lässt sich der Ablauf der alten Zürcher Strafjustiz erstaunlich genau rekonstruieren.


Bereits die um 1431/32 entstandene Zürcher Blutgerichtsordnung beschreibt Untersuchungshaft im Turm, Befragungen durch Angehörige des Rates, die Protokollierung von Geständnissen und den späteren Ablauf des Blutgerichts.

Das Geständnis spielte eine zentrale Rolle.


Es konnte freiwillig erfolgen – oder unter Folter erzwungen werden.

Nach einem Todesurteil wurde dieses öffentlich verkündet und anschliessend durch den Scharfrichter vollzogen. [2]


Für uns erscheint diese Vorstellung heute widersprüchlich:

Ein Mensch sollte unter extremen Schmerzen die Wahrheit sagen.

Doch genau dieses Denken gehörte über lange Zeit zum europäischen Strafrecht.

In Zürich fanden die Verhöre häufig im Wellenberg statt. Zwei Mitglieder des Kleinen Rates konnten als Untersuchungsrichter tätig werden. Ein Foltermeister unterstützte sie bei der Anwendung der Tortur.


Zu den dokumentierten Methoden gehörte unter anderem die Streckfolter mit angehängten Gewichten. [3]


Hans Waldmann – vom Bürgermeister zum Gefangenen

Einer der berühmtesten Gefangenen des Wellenbergs war Hans Waldmann.

Waldmann gehörte zu den aussergewöhnlichsten Figuren des spätmittelalterlichen Zürich.


Aus vergleichsweise einfachen Verhältnissen stieg er über Handwerk, Militärdienst und Politik immer weiter auf. In den Burgunderkriegen machte er sich einen Namen als Heerführer. Besonders bei der Schlacht von Murten 1476 spielte er eine bedeutende militärische Rolle.


1483 wurde er Bürgermeister von Zürich.

Damit hatte ein Mann einen beispiellosen gesellschaftlichen Aufstieg geschafft.

Doch Waldmanns Machtpolitik schuf zahlreiche Gegner.

Sein Eingreifen in die Politik der Landschaft, Konflikte innerhalb der städtischen Führungsschicht und zunehmende Spannungen zwischen Stadt und Land führten 1489 zum offenen Aufstand.


Am 1. April 1489 wurde Waldmann gestürzt und gefangengesetzt.

Ausgerechnet der Mann, der kurz zuvor noch an der Spitze des Zürcher Stadtstaates gestanden hatte, wurde nun in den Wellenberg gebracht.

Nur wenige Tage später fiel das Urteil.


Am 6. April 1489 wurde Hans Waldmann hingerichtet. [4]

Heute steht sein monumentales Reiterdenkmal bei der Münsterbrücke.

Von dort blickt Waldmann in Bronze über genau jene Limmat, in deren Gefängnisturm er seine letzten Tage verbrachte.



Hexenverfolgungen in Zürich

Noch düsterer wird die Geschichte des Wellenbergs, wenn man sich mit den Zürcher Hexenprozessen beschäftigt.

Hexenverfolgung war keineswegs nur ein Phänomen weit entfernter Regionen Deutschlands oder Europas.

Auch der Zürcher Stadtstaat führte Hexenprozesse.

Nach Angaben des Stadtarchivs Zürich wurden zwischen 1487 und 1701 über 80 Frauen und Männer im alten Zürcher Stadtstaat wegen Hexerei zum Tode verurteilt. [5]

Dabei muss man eines berücksichtigen:

Der damalige Zürcher Stadtstaat war wesentlich grösser als die heutige Stadt. Er umfasste grosse Teile des heutigen Kantons Zürich.

Viele Angeklagte kamen deshalb aus der Zürcher Landschaft und wurden für ihr Verfahren nach Zürich gebracht.


Wie wurde jemand zur «Hexe»?

Die Auslöser erscheinen aus heutiger Perspektive häufig erschreckend banal.

  • Ein Tier wurde krank.

  • Eine Kuh gab keine Milch.

  • Ein Kind bekam unerklärliche Schmerzen.

  • Eine Ernte fiel schlecht aus.

  • Eine Nachbarin verhielt sich angeblich ungewöhnlich.

  • Eine Person kannte sich mit Heilkräutern aus.

  • Oder zwei Familien lagen seit Jahren miteinander im Streit.


Hinter vielen Anschuldigungen standen Nachbarschaftskonflikte, Misstrauen, Neid, wirtschaftliche Not, persönliche Feindschaften oder Angst vor unerklärlichen Ereignissen.


War der Verdacht erst einmal ausgesprochen, konnte daraus eine gefährliche Dynamik entstehen.


Gerüchte wurden zu Aussagen.

Aussagen wurden zu Anschuldigungen.

Und Anschuldigungen konnten schliesslich den Zürcher Behörden gemeldet werden. [5]


Folter als Mittel der «Wahrheitsfindung»

Wurde eine Person wegen schwerer Zaubereivorwürfe nach Zürich gebracht, konnte sie im Wellenberg eingesperrt werden.


Die Untersuchung lag bei der weltlichen Obrigkeit.

Das ist ein wichtiger Punkt.


Die Zürcher Hexenprozesse waren keine Prozesse eines kirchlichen Inquisitionsgerichts.

Der Kleine Rat fungierte bei schweren Straffällen als sogenannter Malefizrat.

Ratsherren führten die Untersuchungen durch.

Der Foltermeister vollzog die Tortur.

Und der weltliche Zürcher Rat sprach das Urteil. [5]

Das Ziel der Folter war häufig ein ganz bestimmtes Geständnis.

Die beschuldigte Person sollte nicht lediglich irgendeinen Schaden eingestehen.

Sie sollte gestehen, sich mit dem Teufel eingelassen zu haben.

Damit veränderte sich die ursprüngliche Anschuldigung.


Aus einem kranken Tier, verdorbener Milch oder einem Streit unter Nachbarn wurde plötzlich ein vermeintlicher Bund mit dem Teufel.

Unter Schmerzen gestanden Menschen Dinge, die aus heutiger Sicht absurd erscheinen.

Und häufig nannten sie weitere Personen.

Damit konnte sich die Verfolgung immer weiter ausbreiten.


Wasterkingen 1701 – der letzte grosse Zürcher Hexenprozess

Besonders erschütternd ist der Hexenprozess von Wasterkingen im Jahr 1701.

Dorfbewohner beschuldigten andere Einwohnerinnen und Einwohner des Dorfes, durch Zauberei Schaden angerichtet zu haben.


Zu den Vorwürfen gehörten unter anderem:

  • ein Ochse, der nicht mehr ziehen wollte,

  • Milch, die nicht zu Rahm wurde,

  • Läuse,

  • Bauchschmerzen,

  • ein geschwollenes Bein,

  • ein totes Kalb.


Menschen wurden deshalb verhaftet, nach Zürich gebracht, im Wellenberg eingesperrt und gefoltert.


Die erhaltenen Akten des Staatsarchivs Zürich dokumentieren das Verfahren ausführlich.

Schliesslich wurden sieben Frauen und ein Mann zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Eine Frau wurde lebendig verbrannt.

Die übrigen Verurteilten wurden enthauptet und ihre Körper anschliessend verbrannt.

Der Wasterkinger Prozess von 1701 gilt als letzter Hexenprozess mit Hinrichtungen im Zürcher Herrschaftsgebiet. [6]


Und was hatte die Kirche damit zu tun?

Hier beginnt ein besonders interessantes Kapitel von Dark Zurich.

Denn die einfache Aussage:

«Die Kirche führte die Hexenprozesse durch»

wäre für Zürich falsch.


Die Prozesse wurden von der weltlichen Zürcher Obrigkeit geführt.

Doch daraus folgt keineswegs, dass die Kirche nichts damit zu tun hatte.

Im Gegenteil.


Das Stadtarchiv Zürich überschreibt diesen Teil seiner Darstellung ausdrücklich mit:

«Die Kirche mischte mit»

Denn hinter den Hexenprozessen stand auch ein religiöses Weltbild.

Der Teufel wurde nicht als Symbol verstanden.

Für viele Menschen des 16. und 17. Jahrhunderts war er eine reale Macht.

Zauberei konnte deshalb als Abfall von Gott und Bündnis mit dem Teufel verstanden werden.


Damit wurde aus vermeintlicher Magie nicht nur ein gesellschaftliches Problem, sondern auch ein religiöses Verbrechen. [7]


Warum sollte ein Gefolterter gestehen?

Auch die Vorstellung des Geständnisses hatte eine religiöse Dimension.

Nach damaligem Verständnis konnte ein Mensch seine Sünden bereuen und vor seinem Tod wieder mit Gott versöhnt werden.

Dafür musste er aber seine Schuld eingestehen.

So entstand eine für uns heute schwer nachvollziehbare Vorstellung:


Folter konnte als Mittel verstanden werden, einen Menschen zum Geständnis – und damit letztlich zur Reue – zu bringen.


Zürcher Pfarrer besuchten deshalb auch angeklagte Personen im Gefängnis.

Sie drängten sie ebenfalls zu Geständnissen.


Was Geistliche damals als Seelsorge verstanden haben konnten, war damit faktisch Teil eines Systems aus Haft, psychischem Druck, Folter und Todesdrohung.

Der reformierte Zürcher Kirchenrat hat diese Rolle der Kirche im Jahr 2001 ausdrücklich verurteilt. [7]


Kirche und Staat nach der Zürcher Reformation

Um diese Verflechtung zu verstehen, muss man zur Zürcher Reformation zurückgehen.

Im frühen 16. Jahrhundert gab es keine moderne Trennung von Kirche und Staat.

Unter Huldrych Zwingli entwickelte Zürich ein reformiertes Kirchenwesen, in dem sich politische und kirchliche Ordnung eng miteinander verbanden.


Entscheidend war dabei der Zürcher Rat.

  • Die erste Zürcher Disputation von 1523 führte zur offiziellen Anerkennung von Zwinglis reformatorischem Kurs.

  • Nach der zweiten Disputation übernahm der Rat zunehmend die politische Verantwortung für die Durchführung der Reformation.

  • Kirchen wurden umgestaltet.

  • Klöster wurden aufgehoben.

  • Kirchlicher Besitz kam unter weltliche Verwaltung.

  • Und der Rat regelte zunehmend auch religiöse Fragen. [8]


Das Ehegericht von 1525

Besonders anschaulich zeigt sich die Verbindung zwischen geistlicher und weltlicher Ordnung beim Zürcher Ehegericht.


1525 wurde im Zusammenhang mit der Reformation ein neues Gericht geschaffen, das die bisherige bischöfliche Ehegerichtsbarkeit des Bischofs von Konstanz ersetzte.


Das Gericht bestand ursprünglich aus:

  • zwei Pfarrern,

  • zwei Mitgliedern des Kleinen Rates,

  • zwei Mitgliedern des Grossen Rates.


Kirchliche und staatliche Vertreter sassen also gemeinsam im selben Gericht.

Später entwickelte sich daraus zunehmend eine Institution zur Überwachung von Ehe, Sexualität und öffentlicher Moral. [9]


Das zeigt, wie wenig sinnvoll es wäre, für das Zürich des 16. Jahrhunderts nach einer klaren Grenze zwischen «Kirche» und «Staat» im heutigen Sinn zu suchen.

Beide Systeme waren miteinander verflochten.


Huldrych Zwingli – was hatte er mit den Hexenprozessen zu tun?

Hier ist eine wichtige historische Differenzierung notwendig.

Nach dem heutigen Forschungsstand äusserte sich Zwingli selbst nicht zur Hexerei.


Das Staatsarchiv Zürich hält dies in seiner aktuellen Quellenstudie ausdrücklich fest.

Man sollte Zwingli deshalb nicht zum geistigen Urheber der Zürcher Hexenverfolgungen machen.


Zudem begannen Hexereivorwürfe und entsprechende Prozesse in Zürich bereits vor der Reformation.


Die Verfolgung war also keine Erfindung des reformierten Zürichs. [10]

Bei einem anderen Kapitel von Dark Zurich ist Zwinglis Verbindung jedoch unmittelbar:


bei der Verfolgung der Täufer.


Zwingli und die Täufer – aus Mitstreitern werden Gegner

Die spätere Täuferbewegung entstand mitten im Umfeld der Zürcher Reformation.

Konrad Grebel, Felix Manz und andere gehörten zunächst zu den radikaleren Unterstützern der reformatorischen Bewegung.

Doch schon bald kam es zum Bruch mit Zwingli.

Ein zentraler Konfliktpunkt war die Taufe.

Die Täufer vertraten die Überzeugung, dass ein Mensch sich bewusst für den christlichen Glauben entscheiden müsse.

Damit lehnten sie die traditionelle Säuglingstaufe ab.

Doch der Streit ging weit über eine theologische Detailfrage hinaus.

Die Taufe war auch Teil der gesellschaftlichen Ordnung.

Wer sie grundsätzlich infrage stellte, stellte damit aus Sicht der Obrigkeit auch die religiöse Einheit des Gemeinwesens infrage.

Einige Täufer lehnten darüber hinaus Eid, Kriegsdienst und Teile der staatlichen Ordnung ab.

Damit wurde aus einem theologischen Konflikt zunehmend ein politischer Konflikt.


Felix Manz – Tod in der Limmat

Der Zürcher Rat verschärfte seine Politik gegenüber den Täufern zunehmend.

  • Verbote wurden ausgesprochen.

  • Täufer wurden verhaftet.

  • Sie mussten Urfehden schwören.

  • Sie wurden ausgewiesen.


Doch einige predigten und tauften weiter.

Einer von ihnen war Felix Manz.


Das Originalurteil ist bis heute im Staatsarchiv Zürich überliefert.

Darin verurteilen Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat Manz wegen seines Widerstands gegen die kirchliche und obrigkeitliche Ordnung zum Tod.

Am 5. Januar 1527 wurde Felix Manz in der Limmat ertränkt. [11]


Es gehört zu den bitteren Ironien der Zürcher Reformationsgeschichte:


Ein Mann, der wegen seiner Auffassung über die Taufe verfolgt wurde, starb durch Wasser.

Manz wurde zu einem der ersten Märtyrer der Täuferbewegung.

Weitere Täufer wurden verfolgt, eingesperrt, ausgewiesen oder hingerichtet.

Die Reformierte Kirche Zürich erinnert heute selbst kritisch an diese Geschichte. [12]


Heinrich Bullinger – die deutlichere Verbindung zur Hexenverfolgung

Bei Heinrich Bullinger wird die Verbindung zwischen reformierter Theologie und Hexenverfolgung wesentlich konkreter.


Bullinger übernahm nach Zwinglis Tod 1531 die führende Stellung in der Zürcher Kirche.

Als Vorsteher der Kirche und Pfarrer am Grossmünster prägte er Zürich über Jahrzehnte.

Er gehörte zu den bedeutendsten Reformatoren Europas.


Sein gewaltiger Briefwechsel zeigt ein Netzwerk, das weit über Zürich und die Eidgenossenschaft hinausreichte.


Heute erschliesst das Forschungsprojekt Bullinger Digital rund 12'000 erhaltene Briefe und macht dieses aussergewöhnliche Netzwerk digital zugänglich. [13]

Doch auch Bullingers Denken besitzt eine Seite, die aus heutiger Perspektive verstört.


«Wider die schwarzen Künste»

Im Jahr 1571 verfasste Bullinger einen Traktat mit dem Titel:

«Wider die schwarzen Künste»

Die Schrift entstand vermutlich im Zusammenhang mit seiner Predigtreihe zur Apostelgeschichte.


Zur gleichen Zeit war Bullinger an der Zürcher Herbstsynode mit Beschwerden über verschiedene Formen vermeintlich abergläubischer Praktiken konfrontiert worden.


Bullinger setzte sich intensiv mit Zauberei, Beschwörungen, Segenssprüchen und anderen sogenannten «schwarzen Künsten» auseinander.

Seine Haltung war hart.


Er befürwortete für Schadenszauber beziehungsweise Hexerei die Todesstrafe.

Noch bemerkenswerter:

Auch bestimmte Formen der sogenannten «weissen Magie», beispielsweise Heilungsversuche mit magischen Segenssprüchen, betrachtete er als todeswürdig. [14]


War Bullinger verantwortlich für die Hexenprozesse?

Auch hier ist Vorsicht notwendig.

Das Staatsarchiv Zürich betont ausdrücklich:

Ein direkter Einfluss protestantischer Theologen auf die konkrete Prozessführung der weltlichen Obrigkeit lässt sich nicht nachweisen.


Die Todesurteile fällten weiterhin die staatlichen Behörden.

Bullinger sass also nicht als «Hexenrichter» im Wellenberg.

Doch seine Vorstellungen waren keineswegs bedeutungslos.

Die aktuelle Quellenstudie des Staatsarchivs kommt zum Schluss, dass Bullingers Traktat von 1571 die harte Haltung der weltlichen Obrigkeit gegenüber vermeintlicher Zauberei durchaus begünstigt haben dürfte.


Auffällig ist zudem, dass sich ab dieser Zeit die Verfolgung verschärfte. [14]

Damit erscheint Bullinger in einer bemerkenswerten historischen Doppelrolle.

  • Er war einer der bedeutendsten Theologen und Kirchenorganisatoren seiner Zeit.

  • Er stabilisierte die Zürcher Reformation nach Zwinglis Tod.

  • Er pflegte ein internationales Netzwerk von Tausenden Briefen.

  • Und gleichzeitig vertrat er Vorstellungen über Zauberei und deren Bestrafung, die heute erschrecken.

Mehr dazu: Heinrich Bullinger – Zwinglis Nachfolger und europäischer Reformator.


Kanzel, Rathaus und Wellenberg

Damit schliesst sich ein Kreis.

Das Grossmünster stand für die religiöse Ordnung.

Das Rathaus stand für die politische und gerichtliche Ordnung.

Der Wellenberg stand für Gefängnis, Untersuchung und Folter.

Doch diese Welten waren nicht voneinander getrennt.

Pfarrer und Ratsherren arbeiteten gemeinsam an der reformierten Ordnung Zürichs.

Geistliche Vorstellungen beeinflussten die Wahrnehmung von Schuld, Sünde und Zauberei.

Pfarrer besuchten Gefangene.

Theologen formulierten Vorstellungen darüber, welche Praktiken als Gotteslästerung oder Teufelswerk galten.

Und der weltliche Rat setzte Recht und Strafe durch.

Zwischen Kanzel und Gerichtssaal verlief keine klare Grenze.


Dark Zurich ist mehr als eine Geschichte über Folter

Gerade deshalb soll Dark Zurich keine Aneinanderreihung möglichst grausamer Geschichten sein.

Die eigentlich spannende Frage lautet:

Wie konnte eine Gesellschaft solche Urteile für gerecht halten?

Die Menschen des 16. oder 17. Jahrhunderts wachten morgens nicht mit dem Gedanken auf, böse Menschen zu sein.

  • Viele hielten ihre Ordnung für christlich.

  • Sie glaubten an Recht und Gerechtigkeit.

  • Sie glaubten an Gott.

  • Sie glaubten aber ebenso an den Teufel, göttliche Strafe, Zauberei und die Notwendigkeit einer religiös einheitlichen Gesellschaft.


Genau darin liegt die historische Herausforderung.

Geschichte wird erst interessant, wenn wir versuchen zu verstehen, warum Menschen in ihrer eigenen Zeit so handelten.


Zürichs dunkle Geschichte liegt mitten unter uns

Das Faszinierende an Zürich ist, dass viele Schauplätze noch immer existieren.

Wir gehen über dieselben Plätze.

Wir stehen vor denselben Kirchen.

Wir bewegen uns durch dieselben Gassen.

Vor dem Grossmünster erinnern wir uns an Zwingli und Bullinger.

Bei der Wasserkirche an Felix und Regula – aber auch an Felix Manz und die Täufer.

Bei der Münsterbrücke steht Hans Waldmann hoch zu Pferd.

Wenige Meter entfernt befand sich einst der Wellenberg.

Und an Orten, an denen heute Tramlinien verlaufen, Menschen einkaufen, fotografieren oder am Wasser sitzen, wurden vor Jahrhunderten Urteile verkündet und Verurteilte zu ihren Richtstätten geführt.

Die Stadt hat sich verändert.

Die Orte sind geblieben.


Dark Zurich – keine Geistertour

Dark Zurich ist keine klassische Geister- oder Gruseltour.

Die Geschichten brauchen keine erfundenen Dämonen.

Sie sind dunkel genug.


Im Mittelpunkt stehen historische Quellen, reale Personen und tatsächliche Ereignisse:

  • der Wellenberg und die Zürcher Strafjustiz

  • Folter und Geständnis

  • Hans Waldmann

  • Hexenprozesse

  • der Wasterkinger Prozess von 1701

  • Zwingli und die Verfolgung der Täufer

  • Felix Manz

  • Heinrich Bullinger und die «schwarzen Künste»

  • Kirche, Rat und gesellschaftliche Kontrolle

  • Hinrichtungen und Richtstätten


Doch hinter diesen Geschichten stehen grössere Fragen:

  • Was geschieht, wenn Angst zum politischen Faktor wird?

  • Wie entsteht ein Feindbild?

  • Wie wird aus einem Gerücht eine Anklage?

  • Welche Rolle spielt Religion bei der Legitimation staatlicher Gewalt?

  • Und wie verändert sich unser Bild einer Stadt, wenn wir nicht nur ihre Sieger und berühmten Persönlichkeiten betrachten, sondern auch ihre Gefangenen, Verfolgten und Verurteilten?

Dark Zurich – entdecken Sie die andere Seite Zürichs

Wer Zürich wirklich verstehen möchte, sollte nicht nur seine schönen Fassaden kennen.

Hinter dem Zürich der Zünfte, Kaufleute, Kirchen und Reformatoren existiert eine zweite Geschichte.


  • Eine Geschichte von Macht.

  • Von Angst.

  • Von Glauben.

  • Von gesellschaftlicher Kontrolle.

  • Von Gefängnissen.

  • Von Verfolgten.


Und von Menschen, deren Stimmen heute beinahe vergessen sind.

Auf meiner Dark Zurich Tour folgen wir diesen Spuren durch die Zürcher Altstadt.

Wir besuchen historische Schauplätze, rekonstruieren Ereignisse anhand überlieferter Quellen und betrachten Orte, an denen heute kaum noch etwas an ihre Vergangenheit erinnert.


Denn Zürich ist wunderschön.

Aber Zürich hat auch eine dunkle Seite.

Und genau diese Geschichte erzählt Dark Zurich.


Quellen und weiterführende Literatur

[1] Stadt Zürich, Schul- und Sportdepartement: Der Wellenberg sowie Recht, Ordnung und Sicherheit. Angaben zur Lage, Funktion als Gefängnis und zum Abbruch des Wellenbergturms.

[2] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Blutgerichtsordnung der Stadt Zürich, ca. 1431–1432, Signatur StAZH A 43.1.1, Nr. 5. Beschreibung des Zürcher Strafverfahrens von der Untersuchungshaft bis zum Vollzug des Todesurteils.

[3] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Bestand Kundschaften und Nachgänge – Untersuchungen in Strafsachen, StAZH A 27. Dokumentation der weltlichen Zürcher Strafjustiz und der Untersuchungen im Wellenberg.

[4] Historisches Lexikon der Schweiz: Christian Sieber, Waldmannhandel. Ergänzend Stadtarchiv Zürich: Dossier Hans Waldmann und Quellen zur Hinrichtung vom 6. April 1489.

[5] Stadt Zürich / Stadtarchiv Zürich: Hexenverfolgungen in Zürich. Überblick über die Zürcher Hexenprozesse, den Wellenberg, Folter, kirchliche Beteiligung und einzelne Fälle.

[6] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Wasterkinger Hexenprozess, 1701, Signatur StAZH A 18.1–A 18.3. Akten zum letzten Hexenprozess mit Hinrichtungen im Zürcher Herrschaftsgebiet.

[7] Stadtarchiv Zürich: Hexenverfolgungen in Zürich, Abschnitt «Die Kirche mischte mit». Zur Rolle Zürcher Pfarrer, zum Teufelsglauben und zur späteren Verurteilung dieser Beteiligung durch den Zürcher Kirchenrat.

[8] Stadtarchiv Zürich: Beginn und Durchsetzung der Reformation in Zürich. Zur Zürcher Disputation, zur Rolle des Rates und zur Neuordnung von Kirche und Staat während der Reformation.

[9] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Bestände zum Ehegericht, 1515–1798 sowie Eheordnung und Ehegerichtsordnung der Stadt Zürich, 1525. Zur Verbindung geistlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit nach der Reformation.

[10] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Rainer Hugener u. a., Hexereiprozesse im vormodernen Zürich. Kommentierte Quellenstudie, Version 4.0, 2025. Zur Rolle Zwinglis und Bullingers sowie zur Entwicklung der Hexenverfolgung.

[11] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Verurteilung des Zürcher Täufers Felix Manz zum Tod durch Ertränken, 5. Januar 1527, Signatur StAZH B VI 251, fol. 40r–41v.

[12] Reformierte Kirche Kanton Zürich: Lange verfolgt, endlich versöhnt – 500 Jahre Täufer. Zur Verfolgung der Täufer und zur heutigen kirchlichen Aufarbeitung.

[13] Bullinger Digital / Staatsarchiv des Kantons Zürich / Universität Zürich: Digitale Erschliessung des rund 12'000 Briefe umfassenden Briefwechsels Heinrich Bullingers.

[14] Staatsarchiv des Kantons Zürich: Hexereiprozesse im vormodernen Zürich. Kommentierte Quellenstudie, insbesondere zu Heinrich Bullingers Traktat Wider die schwarzen Künste von 1571 und dessen möglichem Einfluss auf die Haltung der Zürcher Obrigkeit.


Weiterführende Literatur

Otto Sigg: Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Zürich, 2012.

Otto Sigg: Hexenmorde Zürichs und auf Zürcher Gebiet. Nachträge und Ergänzungen zur Dokumentation 2012, 2019.

David Meili: Die Hexen von Wasterkingen. Magie und Lebensform in einem Dorf des frühen 18. Jahrhunderts, Zürich 1979.

Christine Christ-von Wedel: Forschungen zum Einfluss protestantischer Theologie und Heinrich Bullingers auf den Umgang mit Magie und Hexerei im frühneuzeitlichen Zürich.

Rainer Henrich: Edition von Heinrich Bullingers Wider die schwarzen Künste, in: Heinrich Bullinger, Schriften zum Tage, Zug 2006.

 
 
 

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