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Zu ihren eigenen Händen

17. Sept.
12 Min. Lesezeit

Liebe, Lügen und Glaube in Zürich 1608

Ein Zürcher verlässt seine Frau und sein bisheriges Leben, zieht nach Mähren und sucht dort einen neuen religiösen Weg. Von weit weg schreibt er an seine «hertzliebe» Ehefrau. Einer seiner Briefe soll ausdrücklich in ihre eigenen Hände gelangen. Wenige Monate später werden aus Liebesworten Anschuldigungen. Verwandte mischen sich ein. Es geht um Geld, Besitz, Treue, Glauben und angebliche Lügen. Schliesslich landet der Konflikt vor dem Zürcher Ehegericht.


Was klingt wie der Stoff für einen historischen Roman, ist in Zürcher Akten des frühen 17. Jahrhunderts dokumentiert.


Geschichte besteht nicht nur aus Königen und Schlachten. Manchmal beginnt sie mit einem Brief.


Ein Brief an die Frau, die er verlassen hatte

Zürich, 1608.

Hans Heinrich Kolb ist nicht mehr zu Hause. Er hat Zürich verlassen und hält sich in Mähren auf. Zurück bleiben seine Ehefrau Magdalena Meister, sein Sohn, Verwandte, Besitz – und eine Ehe, deren Zukunft immer ungewisser wird.

Trotz der räumlichen Trennung schreibt Kolb seiner Frau.

Und zunächst klingt dieser Mann keineswegs so, als hätte er emotional mit Magdalena abgeschlossen.

Er nennt sie seine:

«hertzliebe hußfrauw»

– seine herzliebe Ehefrau.

Ein anderer Brief trägt sinngemäss die Anweisung, er solle Magdalena in Zürich

«zu iren eignen hannden»

übergeben werden.


Heute würden wir vielleicht sagen: persönlich, vertraulich, nur für die Empfängerin bestimmt.


Mehr als vierhundert Jahre später können wir genau diese Korrespondenz wieder lesen.

Und wir wissen, was Kolb beim Schreiben noch nicht wissen konnte:

Bald sollten solche Briefe nicht mehr nur private Botschaften zwischen Eheleuten sein.

Sie wurden Bestandteil eines Konflikts, der die Zürcher Behörden beschäftigen würde.

Die moderne Quellenplattform des Staatsarchivs Zürich verzeichnet für diesen Fall unter anderem Briefe Kolbs an Magdalena, eine Eingabe Magdalenas an die Eherichter, Kolbs eigenen Vortrag vor dem Ehegericht sowie die vom Ehegericht zusammengestellten Zeugenaussagen zum Ehestreit und Scheidungsbegehren.


Wer waren Hans Heinrich Kolb und Magdalena Meister?

Wir kennen die beiden nicht aus einem Roman, sondern aus einer ungewöhnlich dichten Überlieferung von privaten und amtlichen Schriftstücken.

Gerade deshalb ist ihre Geschichte so faszinierend.

Die Akten zeigen uns keine fertige Wahrheit. Sie zeigen uns Menschen, die versuchen, ihre jeweilige Wahrheit festzuhalten.

Kolb erzählt seine Geschichte.

Magdalena erzählt ihre.

Verwandte erzählen eine weitere.

Zeugen werden befragt.

Das Ehegericht versucht schliesslich, aus diesen widersprüchlichen Stimmen einen rechtlich verwertbaren Sachverhalt zu rekonstruieren.

Damit begegnet uns bereits ein erstaunlich modernes Problem:

Was ist tatsächlich geschehen – und was behauptet nur eine der beteiligten Personen?

Die 2025 erschienene wissenschaftliche Edition Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz. Fünfter Band: Kanton Zürich 1530–1609 erschliesst diese Dokumente. Sie basiert wesentlich auf Beständen des Staatsarchivs Zürich und der Zentralbibliothek Zürich und umfasst neben amtlichen Akten ausdrücklich auch private Korrespondenz.


Der entscheidende Bruch: Kolb verlässt Zürich

Im Jahr 1608 hält sich Hans Heinrich Kolb in Mähren auf.

Das ist keine gewöhnliche Geschäftsreise.

Hinter seiner Abreise steht ein religiöser Umbruch.

Seit der Reformation hatte Zürich eine besonders schwierige Geschichte mit den Täufern. Bereits 1525 war Zürich ein Zentrum der frühen Täuferbewegung gewesen. Die reformierte Zürcher Obrigkeit bekämpfte diese Bewegung jedoch entschieden. Auch Jahrzehnte später wurden täuferische Überzeugungen staatlich und kirchlich verfolgt. Die heute veröffentlichte Zürcher Quellensammlung dokumentiert diese Auseinandersetzungen bis 1609.

Kolbs Reise nach Mähren muss in diesem Zusammenhang verstanden werden.

Mähren war für Täufer aus dem deutschsprachigen Raum zeitweise ein wichtiges Zufluchtsgebiet. Dort existierten Gemeinschaften, die versuchten, ihre religiösen Vorstellungen ausserhalb des unmittelbaren Zugriffs der Zürcher Obrigkeit zu leben.

Für Kolb war die Entscheidung offenbar fundamental.

Nach seiner eigenen Darstellung wollte er Gott folgen.

Aber diese Entscheidung betraf nicht nur ihn.

Sie betraf seine Frau.

Sein Kind.

Seinen Besitz.

Seine Familie.

Und damit begann ein Konflikt, in dem sich Glauben und Beziehung kaum noch voneinander trennen liessen.


«Meine herzliebe Frau» – obwohl er sie verlassen hatte

Das vielleicht Erstaunlichste an Kolbs Briefen ist ihre emotionale Sprache.

Der Mann befindet sich weit entfernt von Zürich, hat seine bisherige Lebensordnung hinter sich gelassen – und schreibt dennoch weiterhin als Ehemann.

Magdalena erscheint in seinen Briefen zunächst nicht als Feindin.

Er bezeichnet sie als geliebte Ehefrau und sich selbst als ihren treuen Mann.

Er beschäftigt sich gleichzeitig mit sehr praktischen Fragen.

Was geschieht mit dem Haus?

Was geschieht mit seinem Vermögen?

Was geschieht mit seinem Sohn?

Was darf verkauft werden?

Was soll erhalten bleiben?

Wer darf über was verfügen?

Gerade hier bekommt die Geschichte eine zweite Ebene.

Denn eine Ehe war um 1600 nicht nur eine Liebes- und Lebensgemeinschaft. Sie war zugleich eine wirtschaftliche Einheit.

Haus, Besitz, Schulden, Erbe, Kinder und Verwandtschaft gehörten untrennbar dazu.

Wenn ein Ehemann Zürich verliess und die Ehefrau zurückblieb, stellte sich deshalb sofort die Frage:

Wer besitzt jetzt welche Handlungsvollmacht?

Und genau darüber sollte bald gestritten werden.


Die Verwandten schalten sich ein

Nun tritt eine weitere Person in die Geschichte ein:

Hans Heinrich Wiederkehr, ein Verwandter aus dem familiären Umfeld.

Sein Schreiben an Kolb verändert den Ton der Geschichte dramatisch.

Kolb erfährt aus Zürich Dinge über seine Frau.

Nach der Darstellung Wiederkehrs soll Magdalena versucht haben, Teile des Besitzes zu veräussern.

Besonders brisant war dabei eine Frage:

Hatte Kolb ihr das erlaubt?

Magdalena soll erklärt haben, ihr Mann selbst habe ihr entsprechende Anweisungen gegeben.

Damit entsteht plötzlich eine Situation, die Historikern nur allzu vertraut ist:

Zwei Versionen stehen gegeneinander.

Eine Handlung ist bekannt.

Aber über deren Berechtigung besteht Streit.

Hat Magdalena eigenmächtig gehandelt?

Oder erfüllte sie lediglich eine Vereinbarung mit ihrem Mann?

Hatte Kolb etwas gesagt oder geschrieben?

Wurde eine Aussage falsch verstanden?

Wurde sie später bestritten?

Oder wurde tatsächlich gelogen?

Wir wissen es nicht sicher.

Und genau deshalb sind die Briefe so wichtig.


Wenn private Korrespondenz zu Beweismaterial wird

Heute speichern wir E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, PDFs und elektronische Dokumente.

1608 waren es Briefe.

Doch die Funktion war überraschend ähnlich.

Eine schriftliche Nachricht konnte plötzlich zum Beweis dafür werden,

  • was jemand versprochen hatte,

  • welche Anweisung er gegeben hatte,

  • wie er über eine Person gesprochen hatte,

  • welchen Anspruch er später erhob,

  • oder ob seine spätere Darstellung zu seiner früheren Korrespondenz passte.

Genau das wird im Konflikt zwischen Kolb und Magdalena wichtig.

Denn als der Streit eskaliert, greift Magdalena offenbar auf frühere Äusserungen ihres Mannes zurück.

Wenn Kolb sie früher als seine treue und geliebte Ehefrau bezeichnet hatte – wie passte das zu den Anschuldigungen, die später erhoben wurden?

Ein privater Brief war damit nicht länger einfach ein Liebesbrief.

Er bekam eine rechtliche Erinnerungskraft.

Geschriebenes konnte einen Menschen Jahre später mit seinen eigenen Worten konfrontieren.


Die Frau antwortet

Magdalena blieb keineswegs sprachlos.

Das ist einer der Gründe, weshalb dieser Fall historisch so wertvoll ist.

In vielen frühneuzeitlichen Geschichten kennen wir Frauen fast ausschliesslich aus männlichen Berichten: Ein Schreiber berichtet über sie, ein Pfarrer beurteilt sie, ein Richter verhört sie.

Hier aber ist eine eigene Eingabe Magdalenas an die Zürcher Eherichter überliefert. Die Quellenplattform führt sie ausdrücklich als eigenständiges Dokument.

Und ihre Sprache ist alles andere als zurückhaltend.

Sie wehrt sich gegen die Darstellung ihres Mannes.

Sie wirft ihm vor, falsche Anschuldigungen zu verbreiten.

Der Konflikt dreht sich nun ausdrücklich um die Frage:

Wer lügt?

Das Wortfeld der Lüge ist in den Auseinandersetzungen deutlich präsent.

Für Magdalena waren die gegen sie erhobenen Vorwürfe keine harmlosen Missverständnisse.

Sie verstand sie als Angriffe auf ihre Ehre.

Und Ehre war in der frühneuzeitlichen Gesellschaft keine abstrakte moralische Kategorie.

Der Ruf einer Frau konnte unmittelbare soziale und wirtschaftliche Folgen haben.

Sexuelle Untreue, Trunksucht oder ein ungeordneter Lebenswandel waren deshalb keine privaten Vorwürfe.

Sie konnten die gesellschaftliche Existenz eines Menschen beschädigen.


War Magdalena untreu?

Kolb erhob schwere Vorwürfe gegen seine Frau.

In den Aussagen erscheint unter anderem der Verdacht, Magdalena sei ihm «unthrüw» geworden.

Hier muss historische Recherche besonders vorsichtig sein.

Dass eine Anschuldigung in einer Gerichtsakte steht, bedeutet nicht, dass die beschuldigte Handlung stattgefunden hat.

Gerichtsakten dokumentieren zunächst:

Jemand behauptete etwas.

Deshalb ist die entscheidende Frage nicht nur:

Was wurde behauptet?

Sondern:

Wer behauptete es? Wann? Gegenüber wem? Aufgrund welcher eigenen Wahrnehmung? Und konnte es bestätigt werden?

Ein Teil der Vorwürfe gegen Magdalena beruhte offenbar auf Erzählungen und Aussagen über angebliche Kontakte zu anderen Männern.

Mindestens ein Zeuge konnte jedoch aus eigener Wahrnehmung keinen entsprechenden unehrenhaften Lebenswandel bestätigen.

Das ist entscheidend.

Wir können deshalb heute nicht seriös schreiben:

Magdalena war ihrem Mann untreu.

Historisch korrekt ist dagegen:

Kolb beschuldigte Magdalena der Untreue beziehungsweise eines unehrenhaften Verhaltens.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.


Eifersucht – oder Kampf um Glaubwürdigkeit?

War Hans Heinrich Kolb eifersüchtig?

Vielleicht.

Aber «vielleicht» ist hier wichtig.

Seine Vorwürfe gegen andere Männer und gegen Magdalenas sexuelle Treue lassen ein Motiv erkennen, das wir heute leicht als Eifersucht interpretieren würden.

Doch wir besitzen keinen psychologischen Zugang zu einem Menschen des Jahres 1608.

Kolb selbst konnte zugleich davon überzeugt gewesen sein, dass seine Vorwürfe wahr waren.

Deshalb sollte man nicht behaupten:

Kolb war aus Eifersucht besessen.


Besser ist:

Die Akten dokumentieren Untreueverdacht, Ehrverletzungen und ein tiefes gegenseitiges Misstrauen.


Ob dieses Misstrauen berechtigt war, ist eine andere Frage.


Und dann kommt Gott mitten in den Ehekrieg

Der vielleicht tiefste Bruch zwischen Hans Heinrich und Magdalena war jedoch nicht das Geld.

Nicht der Besitz.

Nicht einmal die angebliche Untreue.

Es war der Glaube.

Kolb wollte sein neues religiöses Leben offenbar nicht allein führen.

Er wollte Magdalena zu sich holen.

Für ihn waren seine religiösen Überzeugungen offenbar so fundamental, dass das bisherige Leben in Zürich nicht einfach weitergeführt werden konnte.

Magdalena weigerte sich.

Damit wurde aus einer Ehekrise gleichzeitig ein Glaubenskonflikt.

Kolbs religiöser Schritt bedeutete aus Zürcher Sicht nicht bloss, dass ein Mann eine andere Kirche bevorzugte.

Die Täuferfrage war politisch, gesellschaftlich und kirchenrechtlich aufgeladen.

Zürich hatte seit den Auseinandersetzungen mit Konrad Grebel, Felix Manz und den frühen Täufern eine harte Linie verfolgt. Die wissenschaftliche Edition der Zürcher Täuferquellen beschreibt ausdrücklich den fortdauernden Anti-Täufer-Kurs der reformierten Zürcher Kirche und Obrigkeit.

Für Magdalena bedeutete die religiöse Entscheidung ihres Mannes daher weit mehr als eine private Meinungsverschiedenheit.

Ihr Mann hatte sich von der religiösen Ordnung entfernt, in der sie selbst lebte.


Wenn der Glaube die Familie zerreisst

Hier liegt eine der tragischsten Dimensionen des Falls.

Beide Seiten konnten glauben, moralisch im Recht zu sein.

Kolb konnte sich als Mann verstehen, der einem göttlichen Ruf folgte.

Magdalena konnte dasselbe Verhalten als Abfall vom rechten Glauben betrachten.

Damit entsteht ein Konflikt, der sich kaum durch einen Kompromiss lösen lässt.

Denn über Geld kann man verhandeln.

Besitz kann man aufteilen.

Einen Brief kann man interpretieren.

Aber was geschieht, wenn zwei Menschen überzeugt sind, dass die jeweils andere Lebensentscheidung nicht nur falsch, sondern vor Gott falsch ist?

Dann wird eine Ehekrise existenziell.

Nach Magdalenas Darstellung ging Kolbs religiöse Radikalisierung so weit, dass auch das Heil ihrer Angehörigen zum Streitgegenstand wurde.

Für sie war damit nicht nur ihre Ehe bedroht.

Sie sah offenbar auch ihr eigenes religiöses und seelisches Leben gefährdet.


Zwei Geschichten derselben Ehe

Spätestens jetzt wäre es verführerisch, Partei zu ergreifen.

Aber genau das sollten wir nicht tun.

Denn auch Kolbs Darstellung ist erhalten.

Die Quellenplattform führt ausdrücklich einen eigenen «Fürtrag Hans Heinrich Kolbs vor dem Ehegericht von Zürich».

Kolb zeichnete ein völlig anderes Bild seiner Ehefrau.

In seiner Version war nicht er der Zerstörer der Ehe.

Er beschuldigte Magdalena unter anderem eines ungeordneten und gottlosen Lebenswandels und verwies auf Alkohol und andere Verhaltensweisen, die er als unvereinbar mit einer guten Ehe betrachtete.


Magdalena wiederum sah sich als Opfer falscher Anschuldigungen.

  • Zwei Menschen.

  • Eine Ehe.

  • Zwei Geschichten.


Das Ehegericht muss entscheiden

Nun gelangt die private Tragödie endgültig in die Welt der Zürcher Institutionen.

Das Zürcher Ehegericht untersucht den Konflikt.

Es werden Aussagen gesammelt.

Schriftliche Eingaben liegen vor.

Zeugen werden gehört.

Das Ehegericht übermittelt Bürgermeister und Rat Zeugenaussagen zum Streit zwischen Hans Heinrich Kolb und Magdalena Meister sowie zum Scheidungsantrag. Genau dieses Dokument ist heute in der digitalen Zürcher Quellenedition als eigenes Quellenstück erschlossen.


Damit geschieht etwas Entscheidendes:

Die Ehe wird vom privaten Konflikt zum öffentlichen Rechtsfall.

  • Was der Mann über seine Frau gesagt hat, wird protokolliert.

  • Was die Frau über ihren Mann sagt, wird protokolliert.

  • Was Verwandte gehört haben, wird protokolliert.

  • Was Zeugen selbst gesehen haben, wird von dem unterschieden, was ihnen nur erzählt wurde.


Die Obrigkeit versucht aus Beziehungen, Erinnerungen, Briefen und Anschuldigungen eine gerichtsfähige Wahrheit zu konstruieren.


Urdorf taucht mitten in der Geschichte auf

Für Leserinnen und Leser aus dem Limmattal bekommt der Fall noch eine zusätzliche Dimension.

Die Zürcher Quellenplattform erschliesst mehrere Dokumente des Ehestreits auch unter dem historischen Ortsnamen:

«Oberurdorff, Urdorff, Uhdroff»

– dem heutigen Urdorf.

Das bedeutet nicht, dass die ganze Geschichte in Urdorf spielte.

Aber Urdorf gehörte nachweislich zum geografischen Umfeld der Aussagen und Ereignisse.

Damit führt diese Geschichte nicht nur ins Zürich der Reformationszeit und nach Mähren.

Sie führt auch ins heutige Limmattal.

Menschen bewegten sich zwischen Stadt und Landschaft, besuchten Verwandte, Wirtschaften und Bäder und brachten Geschichten mit.

Und genau solche alltäglichen Bewegungen hinterlassen plötzlich Spuren in Gerichtsakten.


Warum ein Zürcher Ehegericht überhaupt zuständig war

Nach der Reformation hatte Zürich die kirchliche Ehegerichtsbarkeit neu organisiert.

Die Ehe war zwar weiterhin eine religiös und moralisch hochbedeutende Verbindung, doch über Ehestreitigkeiten entschieden nun reformierte Institutionen.

Das Ehegericht beschäftigte sich mit weit mehr als der Frage, ob zwei Menschen sich noch liebten.


Es ging um:

  • Eheversprechen.

  • Zusammenleben.

  • Sexualität.

  • Ehebruch.

  • Trennung.

  • Versorgung.

  • Gewalt.

  • Ehre.


Und die Frage, wann eine Ehe überhaupt aufgelöst werden durfte.

Die im Staatsarchiv überlieferten Bestände umfassen eigene Serien zu ehegerichtlichen Satzungen, Appellationen, Kundschaften in Ehesachen sowie Unzucht und Unsittlichkeit.

Die Ehe war also keineswegs ausschliesslich Privatsache.


Keine einfache Scheidung

Was heute als vollkommen zerrüttete Beziehung erscheinen würde, führte damals nicht automatisch zur Scheidung.

Das Gericht musste Gründe beurteilen.

Behauptungen mussten geprüft werden.

Religiöser Abfall, Verlassen des Ehepartners, Ehebruch und andere schwere Verstösse konnten eine Rolle spielen.

Aber die Obrigkeit musste entscheiden, was tatsächlich ausreichend bewiesen war.


Genau darin liegt eine weitere faszinierende Parallele zur Gegenwart:

Gefühle sind real – aber vor Gericht zählen Nachweise.


  • Misstrauen allein beweist keinen Ehebruch.

  • Ein Gerücht ist kein Beweis.

  • Eine Beschuldigung ist keine Tatsache.

  • Und eine widersprüchliche Beziehungsgeschichte lässt sich nicht automatisch in eine eindeutige juristische Wahrheit verwandeln.


Das vorläufige Ende: Trennung statt Versöhnung

Ende 1609 war der Konflikt offenbar so tief, dass ein normales gemeinsames Eheleben kaum noch vorstellbar erschien.

Die Obrigkeit beschäftigte sich gleichzeitig mit Kolbs religiösem Verhalten und dem ehelichen Streit.

Die Ehe wurde zunächst nicht einfach so endgültig aufgelöst.

Stattdessen kam es zu einer zeitweisen Trennung von Bett und Tisch.

Das war eine reale rechtliche Trennung des ehelichen Zusammenlebens.

Ehemann und Ehefrau sollten nicht mehr miteinander leben, während die endgültige rechtliche Situation noch nicht einer modernen Scheidung entsprach.

Damit endet unsere Geschichte nicht mit einer romantischen Versöhnung.


Aber auch nicht mit einer einfachen Feststellung:

Er war schuld.

Oder:

Sie war schuld.

Das Gericht begegnete einem Konflikt, der längst ausser Kontrolle geraten war.


Aber wer hat nun gelogen?

Das ist wahrscheinlich die spannendste Frage.

Und gleichzeitig diejenige, die wir nicht endgültig beantworten können.

Kolb machte Anschuldigungen.

Magdalena bestritt sie.

Magdalena erhob ihrerseits schwere Vorwürfe.

Kolb stellte sich selbst anders dar.

Verwandte mischten sich ein.

Manche Zeugen hatten Dinge selbst gesehen.

Andere kannten sie nur vom Hörensagen.

Briefe widersprachen möglicherweise späteren Darstellungen.

Das ist keine Schwäche der Quelle.

Im Gegenteil.

Genau darin liegt ihre historische Stärke.

Wir erleben Menschen nicht als fertige Figuren einer Geschichte.

Wir erleben sie mitten im Streit.

Niemand kennt das Ende.

Jeder versucht, gehört zu werden.

Jeder versucht, glaubwürdig zu erscheinen.


Liebe verschwindet nicht einfach aus den Akten

Vielleicht ist gerade deshalb Kolbs frühe Anrede so eindrücklich.

«hertzliebe hußfrauw»

Einige Monate später stehen Anschuldigungen, Misstrauen und ein Scheidungsbegehren im Raum.

Das bedeutet nicht zwingend, dass die früheren Liebesworte gelogen waren.

Menschen können einen anderen Menschen lieben und ihm zugleich misstrauen.

Sie können sich verlassen fühlen und trotzdem auf Rückkehr hoffen.

Sie können religiös überzeugt sein und dabei eine Beziehung zerstören.

Sie können vergeben wollen und gleichzeitig Antworten verlangen.

Und sie können sich selbst für die verletzte Seite halten, während der andere exakt dasselbe empfindet.

Das war 1608 nicht anders als heute.


Ein Brief überlebt eine Beziehung

Und damit kommen wir zurück zu unserem Ausgangspunkt.

Ein Mann sitzt mehr als 600 Kilometer von Zürich entfernt und schreibt seiner Frau.

Er möchte, dass der Brief sie erreicht.

Persönlich.

Zu ihren eigenen Händen.

Er schreibt über Familie, Besitz und Zukunft.

Vielleicht glaubt er noch, dass Magdalena ihm folgen wird.

Vielleicht glaubt sie zu diesem Zeitpunkt bereits, dass ihr gemeinsames Leben vorbei ist.

Wir wissen es nicht.

Aber der Brief blieb.

Die Beziehung zerbrach.

Menschen starben.

Jahrhunderte vergingen.

Das Papier überlebte.

Und heute können wir darin lesen.


Was dieser Fall über Zürich um 1600 erzählt

Die Geschichte von Hans Heinrich Kolb und Magdalena Meister ist weit mehr als eine dramatische Ehegeschichte.

Sie zeigt uns ein Zürich, in dem Religion, Ehe, Staat und persönlicher Ruf eng miteinander verbunden waren.


Sie zeigt:

  • wie gefährlich religiöse Abweichung sein konnte;

  • wie stark Verwandte in persönliche Konflikte eingriffen;

  • wie wichtig Besitz und wirtschaftliche Verantwortung innerhalb einer Ehe waren;

  • wie schnell Gerüchte über Sexualität zur sozialen Waffe werden konnten;

  • wie Frauen selbst vor Gerichten argumentierten und ihre Sicht schriftlich verteidigten;

  • wie Briefe zu Beweismitteln werden konnten;

  • und wie schwer es selbst für eine Obrigkeit war, aus widersprüchlichen Aussagen eine eindeutige Wahrheit herauszufiltern.


Vor allem aber zeigt dieser Fall etwas zutiefst Menschliches.


Vierhundert Jahre ändern erstaunlich wenig an den Grundfragen einer Beziehung.


  • Wem kann ich vertrauen?

  • Wer sagt mir die Wahrheit?

  • Was wurde tatsächlich vereinbart?

  • Was hat der andere getan, während ich nicht da war?

  • Was erzählen andere über ihn oder sie?

  • Was bedeutet Treue?

  • Kann Glaube verbinden – oder kann er Menschen trennen?


Und irgendwann vielleicht die schmerzhafteste Frage:


Gibt es überhaupt noch einen Weg zurück?


Quellen und weiterführende Literatur

Primärquellen / digitale Edition

Staatsarchiv des Kantons Zürich / Quellen zur Zürcher Geschichte: Dokumente zum Ehestreit zwischen Hans Heinrich Kolb und Magdalena Meister, darunter:

  • Hans Heinrich Kolb an seine Ehefrau Magdalena beziehungsweise Magdalena Meister

  • Hans Heinrich Wiederkehr an Hans Heinrich Kolb

  • Fürtrag Hans Heinrich Kolbs vor dem Ehegericht von Zürich

  • Magdalena Meisterin an die Eherichter

  • Das Ehegericht an Bürgermeister und Rat von Zürich – Zeugenaussagen betreffs Ehestreit zwischen Hans Heinrich Kolb und Magdalena Meister und Scheidungsantrag


Die Zürcher Quellenplattform weist für Oberurdorf mehrere dieser Dokumente ausdrücklich nach.


Wissenschaftliche Edition

Christian Scheidegger, unter Mitarbeit von Daniela Dettwiler, hg. von Tobias Jammerthal:Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz. Fünfter Band: Kanton Zürich 1530–1609. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2025.

Die Edition basiert unter anderem auf den Täuferakten des Staatsarchivs Zürich, insbesondere den Beständen E I 7.2–3, und erschliesst sowohl obrigkeitliche Akten als auch private Korrespondenz.


Quellenkritischer Hinweis

Die in den Gerichtsakten überlieferten Vorwürfe gegen Hans Heinrich Kolb und Magdalena Meister sind historische Aussagen der Beteiligten und Zeugen. Sie dürfen nicht automatisch als erwiesene Tatsachen verstanden werden.

Insbesondere Vorwürfe über Untreue, Alkohol, moralisches Verhalten oder Täuschung müssen immer danach unterschieden werden, ob sie durch unmittelbare Zeugenaussagen bestätigt wurden oder lediglich Teil der gegenseitigen Anschuldigungen waren.

Gerade diese Unsicherheit macht den Fall historisch besonders wertvoll:

Die Akten zeigen nicht nur, was möglicherweise geschah. Sie zeigen auch, wie Menschen versuchten, andere davon zu überzeugen, was geschehen sei.

Geschichte besteht nicht nur aus Königen, Schlachten und grossen politischen Entscheidungen. Manchmal beginnt sie mit einem Brief – bestimmt für die eigenen Hände einer einzigen Person.


Ähnlichkeiten dieser über 400 Jahre alten Geschichte mit aktuellen Ereignissen, Personen oder persönlichen Lebenssituationen sind selbstverständlich rein zufällig – und ausdrücklich nicht beabsichtigt.

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